“SüdOstLink”: Konverterstandort und Kennzeichnung 

1. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, welche Gesetze durch die Errichtung eines Konverterstandorts beim Trassenbau des SuedOstLinks beim Kernkraftwerk Isar tangiert werden und inwiefern diese einer Errichtung zumindest eines Konverters auf dem künftig rückgebauten Areal des Kernkraftwerks entgegenstehen?

2. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, warum die Stromtrasse „SuedOstLink“ bei der Trassenführung mit dem Zusatz „H“ gekennzeichnet wurde, und welche Gründe liegen vor, dass es nur eine einzige „H“-Kennzeichnung in den Plänen gibt (www.netzausbau.de/wissenswertes/recht/bbplg/de.html;jsessionid=6299DD141
FA82FC040FB9A03A0B3E844)?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 10. August 2020, Drucksache 19/21639)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1921639-SüdOstLink-Konverterstandort