Härtefallfonds

1. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Fonds für alle Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess, und wie begründet die Bundesregierung diesen Status quo
gegenüber der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW), die Anfang 2019 die Situation der in der DDR geschiedenen Frauen überprüfen wird?

2. Bis wann wird die Bundesregierung den Härtefallfonds einrichten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen ab 2021 Sanktionen empfehlen wird (www.maz-online.de/
Brandenburg/Geschieden-in-der-DDR-UNO-prangert-Renten-Unrecht-an)?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 10. Dezember 2018, Drucksache 19/6511)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-196511-Härtefallfonds