Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden
1. Wie viele Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden werden in sogenannter geteilter Führung besetzt, d. h. mindestens zwei Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen teilen sich die Stelle jeweils in Teilzeit, und wie beurteilt die Bundesregierung das Potential dieses Führungskonzepts hinsichtlich der Förderung von Frauen in Führungspositionen?
2. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen gibt es in den obersten Bundesbehörden hinsichtlich der „Strategien im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ (www.bmfsfl.de/bmfsfi/aktuelles/alle-meldungen/sexuelle-belaestigungen-am-arbeitsplatz-betrifft-vor-allem-frauen-/140380), und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass
die Vakanz der Bundesgleichstellungsbeauftragten insbesondere vor diesem Hintergrund problematisch ist?
(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 11. November 2019, Drucksache 19/15250)
Hier sind die Originalschriftstücke zum Download
Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1915250-Führungspositionen-Bundesbehörde