„Rechtlergemeinschaften“: Bundwaldesprämie
1. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, inwieweit sogenannte „Rechtlergemeinschaften“ – das sind nicht formelle Zusammenschlüsse von Einzelpersonen („Rechtler“) mit dem Zweck der gemeinsamen Waldbewirtschaftung ohne Satzung und ohne Eintragung als Verein – die Bundeswaldprämie beantragen können, auch wenn besagte Gemeinschaften weder juristische noch natürliche Personen sind?
(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 18. Januar 2021, Drucksache 19/26065)
Hier sind die Originalschriftstücke zum Download
Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1926065-Rechtlergemeinschaften