Umgang mit der afrikanischen Schweinepest 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich immer weiter in Deutschland aus – nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt, weil der angekündigte Zaun-bau schleppender vorangeht als geplant (https://www.agrarheute.com/tier/schwein/afrikanische-schweinepest-aktuellen-faelle-536254). Für viele Landwirte, deren Flächen innerhalb der Quarantänezonen liegen, ist nicht klar, wie es mit den Bewirtschaftungsverboten und der Abwicklung möglicher Versicherungsansprüche weitergehen soll.

Kleine Anfrage (Drucksache 19/24184, vom 10.11.2020)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird der ASP-Ausbruch von der Bundesregierung als nationale Katastrophe angesehen und warum wird nicht der Katastrophenfall in der Bundesrepublik ausgerufen, um weitere personelle und materielle Ressourcen zu mobilisieren (z. B. zur Errichtung eines großräumigen, festen Zauns)?

2. Welche Gremien plant die Bundesregierung zum Qualitätsmanagement der angeordneten Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung einzusetzen und wie würden sich derartige Kontrollen, beispielsweise um die Funktionstüchtigkeit der Zäune sicherzustellen, gestalten?

3. Welche Desinfektionsmaßnahmen empfiehlt die Bundesregierung für Fahrzeuge und Personen bei Überschreitungen der Gebietsgrenzen der Afrikanischen Schweinepest?

4. Welche besonderen Vorbereitungen (z. B. Kampfmittelbergung, Ausschrei-bung Dienstleister) müssen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Bau eines Schutzzaunes getroffen werden?

5. Warum werden stehende Maisflächen nach Ansicht der Bundesregierung nicht großräumig mit mobilen Elektrozäunen eingezäunt?

6. Werden Wildbrücken und andere Wild-Übergänge nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Eindämmung einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest geschlossen und welche Auswirkungen hat eine solche Schließung für andere Wildtiere?

7. Wie schätzt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit eines nicht einheitlich bzw. durchgängig in den Landkreisen geregelten, öffentlichen Fahrverbotes im Vergleich zu einem generellen Verbot der Bestellarbeiten auf Ackerflächen ein und plant sie sich für ein solches generelles Verbot einzusetzen?

8. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass jede Person, ob Jäger, Landwirt oder sonstiger Helfer, die sich im Rahmen der ASP-Bekämpfung einbringt, mitsamt sämtlicher Ausrüstung sowie Jagdhunden seuchenhygienisch einwandfrei und vollständig desinfiziert wird?

9. Plant die Bundesregierung, für die Länder eine Ermächtigungsgrundlage im Tiergesundheitsgesetz zu schaffen, sodass neben den betroffenen Landkreisen auch außerhalb der Restriktionszonen als Vorsorgemaßnahme die Auslaufhaltung von Schweinen untersagt werden kann?

10. Wie viele Personen sind aktuell nach Kenntnisstand der Bundesregierung in die Fallwildsuche eingebunden, schätzt die Bundesregierung die Kapazitäten als ausreichend ein und werden neben den Kern-, Gefährdungs- und Pufferzonen weitere Gebiete abgesucht?

11. In welchem Zeitraum wird die Fallwildsuche nach Kenntnisstand der Bundesregierung durchgeführt und welche Intervalle sind angedacht?

12. Wenn durch das Nutzungsverbot landwirtschaftlicher Fläche hinsichtlich der Sperrfristen der Düngeverordnung und der an den Betrieben vorgehaltenen Lagerkapazitäten Engpässe entstehen, wie plant die Bundesregierung mit diesen Umständen umzugehen?

13. Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, ab wann die zuständigen Stellen Anträge auf Entschädigungen für Bewirtschaftungsverbote und -Einschränkungen, die durch Anwendung der Ermächtigungsgrundlagen im Tiergesundheitsgesetz entstanden sind, annehmen?

14. Ist es seitens der Bundesregierung vorgesehen, Schweinehalter, deren Be-triebe im gefährdeten Gebiet liegen, finanziell bei den Kosten für die erforderlichen klinischen und virologischen Untersuchungen zu unterstützen, damit sie Ausnahmegenehmigungen für das Verbringen ihrer Schweine bekommen und wenn nein, warum nicht?

15. Wie plant die Bundesregierung die Landwirte zu entlasten, die durch das Nutzungsverbot landwirtschaftlicher Flächen Förderkriterien bzw. agrarförderrechtliche Auflagen nicht erfüllen können und wie wird förderrechtlich mit diesem Umstand umgegangen?

16. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Einhalten von Tierschutz- und Haltungsvorgaben in den Schweineställen sichergestellt werden, sollten die Schweinehalter keinen Abnehmer für ihre gesunden Schweine finden und es zu einem möglichen „Tierstau“ kommen?

17. Plant die Bundesregierung den Jägern oder Jagdgenossenschaften bei der Wildbretvermarktung finanziell unter die Arme zu greifen, um die Vermarktung wieder anzuregen?

18. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit der Konferenz der EU-Kommission zum Thema ASP in Berlin getan, um sich für die konkrete Umsetzung der Schlussfolgerungen der Konferenz einzusetzen (https://ec.europa.eu/info/events/high-level-international-conference-2020-jan-17_en), und wenn ja, was?

19. Plant die Bundesregierung ein bundeseinheitliches Konzept zum Bau von schwarzwildsicheren Zäunen vorzulegen, um zu vermeiden, dass diese von erkrankten Rotten überwunden werden (https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/asp-krise-tote-wildschweine-oderinsel-verschwunden-574073)?

20. Wie viele Wildschweine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der polnischen Grenze in den letzten drei Monaten vor dem ersten ASP-Ausbruch auf deutschem Boden entnommen?

21. Wie viele Wildschweine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der polnischen Grenze seit dem ersten ASP-Ausbruch auf deutschem Boden entnommen?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-1924184-Afrikanische-Schweinepest

Antwort-1924184-Afrkanische-Schweinepest