Qualitätsverbesserungen der Kindertagesbetreuung durch das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz
m Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien mehr Geld für den Kitaausbau, die Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit und die Steigerung der Qualität von Kinderbetreuung vereinbart. Bis 2021 sollen dafür 3,5 Mrd. Euro investiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teil-habe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG oder „Gute-Kita-Gesetz“, www.bmfsfj.de/blob/128370/78fbf140a0c69a81af965bda63ccec37/ gesetzentwurf-der-bundesregierung-data.pdf) wurde nun vorgelegt. Ziele dieses Gesetzes sind, bundesweit die Qualität frühkindlicher Bildung zu erhöhen, die Betreuung in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das KiQuTG soll im ganzen Bundesgebiet zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Bundesregierung will das Gesetz rasch verabschieden und es soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. Allerdings gab es schon frühzeitig Kritik am Konzept und der Umsetzung des Gesetzes von Seiten der Bundesländer, von Verbänden und Stiftungen (www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/970/007.html? cms_selectedTab=section-47, www.verbaende.com/news.php/Gute-Kita-Gesetz- Caritas-und-KTK-fordern-Nachbesserungen-beim-Entwurf-zum-Gute-Kita- Gesetz?m=123739, www.eaf-bund.de/gallery/news/news_225/180918_pm_agf_ gutekitage.pdf, https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und- positionen/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur- weiterentwicklung-der-qualitaet-in/). Besonders die langfristig angestrebte Beitragsfreiheit ist laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung (www.welt.de/politik/ deutschland/article181331198/Bertelsmann-Studie-Kita-Qualitaet-leidet-unter- Beitragsfreiheit.html) nur auf Kosten der Qualität realisierbar. Des Weiteren wird kritisiert, dass Abstimmungsprozesse und Inhalte der Bund-Länder-Verträge nicht transparent sind und genauso Fragen aufwerfen, wie die Umsetzung des Gesetzes insgesamt.
Kleine Anfrage (Drucksache 19/5122, vom 18.10.2018)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen aus § 2 KiQuTG hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung?
2. Anhand welcher Kennzahlen oder welcher anderer Kriterien plant die Bundesregierung, die Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung zu messen?
3. Was konkret bedeutet die Aussage in § 2 Satz 3 KiQuTG, dass Maßnahmen gemäß § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 „von vorrangiger Bedeutung“ sind, worauf bezieht sich das vorrangig und wie begründet die Bundesregierung diese Aussage?
4. Welche „bundesweit gleichwertigen qualitativen Standards“ strebt die Bundesregierung laut § 1 Absatz 3 KiQuTG für die Qualität der Kindertagesbetreuung an, und sind diese für die Länder bindend? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus ohne eine Verstetigung der Mit-tel?
6. Welche konkreten Beratungsschritte sollen hier unter Einbeziehung welcher relevanten Akteure stattfinden (bitte die Beratungsschritte zeitlich und nach avisierten Verbänden aufschlüsseln)?
7. Wie lauten die „vergleichbaren Kriterien und Verfahren“ (§ 5 Absatz 1a KiQuTG), die der Bund den Ländern für die durchzuführende Analyse der Ausgangslage (§ 3 Absatz 1 KiQuTG) an die Hand gibt?
8. Wie und bis wann sollen die Länder diese Analyse für die Bestimmung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele (siehe § 3 Absatz 2 KiQuTG) nach Auffassung der Bundesregierung durchführen, und wie sollen sie diese finanzieren?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Inhalten der jeweiligen Handlungskonzepte sowie der Finanzierungskonzepte der Länder bei der Verhandlung der Bund-Länder-Verträge?
10. Welche Kriterien legt die Bundesregierung dem geplanten jährlichen länder-übergreifenden sowie den länderspezifischen Monitorings für die einzelnen Handlungsfelder zu Grunde?
11. Welche Mittel stellt die Bundesregierung den Ländern für die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte zur Verfügung (bitte nach Bundesländern und für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)?
12. Welche Zielvorgaben liegen der Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit des KiQuTG zu Grunde (bitte erläutern)?
Hier sind die Originalschriftstücke zum Download