Bei den Verhandlungen zur EU-Agrarreform macht sich die Bundesregierung für eine Stichtagsregelung stark. Grünland, das nach dem Stichtag entsteht, soll dabei nicht der Erhaltungsregelung unterliegen.
Diese greift für Flächen, die vor dem Stichtag zu Dauergrünland wurden. Mit einem Stichtag entfiele für Bauern der Anreiz, Grünland vor Ablauf der Fünfjahresfrist umzupflügen, um den Ackerstatus zu erhalten, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Bei einem Redaktionsgespräch mit dem Wochenblatt plädierte die FDP Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer aus Landshut für einen „nachhaltigen Stichtag, der mehrere Jahre zurückliege.“ Auf diese Weise werde der Status von Acker- und Grünland erhalten, was Umbrüche von Grünland binnen der Fünfjahresfrist überflüssig mache. Im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft solle sich Deutschland für eine Neuregelung einsetzen.
(Quelle: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt vom 27.08.2020)