Das heimliche Fotografieren unter den Rock ist in Deutschland nicht strafbar. Mit einer Petition kämpfen zwei junge Frauen dafür, dass sich das ändert. Unterstützt werden sie von der FDP im Bundestag – und von einer Initiative im Bundesrat.
Strafbar ist das derzeit nur, wenn die heimlichen Aufnahmen den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzen – also zum Beispiel in der Wohnung des Opfers gemacht werden. Im öffentlichen Raum greift dieser Straftatbestand nicht. […]
Vorbild sind England und Wales
Und die FDP-Fraktion bringt an diesem Donnerstag auch im Bundestag einen Antrag ein, in dem das Verbot von Upskirting gefordert wird. „Wer hierzulande Frauen unter den Rock fotografiert, tut nichts Verbotenes. Ich finde das völlig inakzeptabel“, sagt die frauenpolitische Sprecherin Nicole Bauer, die den Antrag zusammen mit dem Rechtspolitiker Stefan Thomae stellt. „Es muss Frauen auch in Zeiten von Smartphones möglich sein, Röcke und Kleider zu tragen – und zwar ohne dabei Gefahr zu laufen, dass jemand heimlich darunter fotografiert.“
Großbritannien habe es vorgemacht und saftige Strafen gegen Täter verhängt, die sich nicht an das Verbot halten, sagt Bauer. „Das schreckt ab und gibt betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich erfolgreich zu wehren. Die Bundesregierung muss hier auch endlich aktiv werden.“ Konkret fordern die Liberalen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das „unbefugte
gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person unter Strafe stellt“ – damit also auch das Upskirting.
(Quelle:Welt vom 27.06.2019)