Weil viel zu regeln ist, wenn die Mutter oder der Großvater es nicht mehr alleine schaffen, haben Familienmitglieder seit einigen Jahren nicht nur Anspruch auf bis zu zehn Tage Auszeit vom Job, samt Pflegeunterstützungsgeld. Sie können ihrem
Arbeitsplatz auch länger fern bleiben oder ihre Arbeitszeit verringern, dank Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
Damit sie sich das leisten können, sieht das Anfang 2015 in Kraft getretene Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens vor. Dieses Instrument scheint nicht sonderlich gut anzukommen, das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrageder FDP-Abgeordneten Nicole Bauer und Nicole Westig. […]
“Die Gelder kommen nicht bei denjenigen an, für die sie gedacht sind”
Nicole Bauer, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, stellt dem bisherigen Gesetz einstweilen ein schlechtes Zeugnis aus. Es verfehle sein Ziel, sagte sie der SZ. “Die Gelder kommen nicht bei denjenigen an, für die sie gedacht sind.” Die geringe Inanspruchnahme der Darlehen sei zwar bekannt, trotzdem ziehe die Bundesregierung keine Konsequenzen. “Das Gesetz geht offensichtlich an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.”
(Quelle: SZ vom 19.07.2019)