Verurteilung von Christina Hänel

1. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel bzw. der Rückweisung ihrer Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/aerz
tin-informierte-ueber-abtreibung-kristina-haenel-zieht-nach-verurteilung-vor-bundesverfassungsgericht/26934304.html) das Ziel, durch die Neuregelung von § 219a StGB Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu gewähren, für erreicht, und inwiefern stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, dass diese Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte die Versorgungssituation von Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, verschlechtert?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 06. April 2021, Drucksache 19/28338)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1928338-Christina-Hänel