Gewalt an Frauen
1. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Forderung, Mord aus Eifersucht als eigenen Straftatbestand ins Gesetzbuch aufzunehmen (www.cicero.de/innenpolitik/limburg-mord-beziehungstat-familiendrama-femizid)?
2. Welche konkreten Ergebnisse und Fortschritte erzielte die 3. Sitzung des Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen am 21. Oktober 2019, und wie lauten die konkreten Förderrichtlinien bzw. Vorgabekriterien für die Zuwendungsempfänger des
Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das teilweise bereits gestartet ist (nichtinvestiver Teil, siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12873) bzw. Ende 2019 sowie im Januar 2020 starten soll, im Allgemeinen und für die Ausgestaltung der Bestandteile des Bundesförderprogramms im Besonderen?
(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 11. November 2019, Drucksache 19/15250)
Hier sind die Originalschriftstücke zum Download
Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1915250-Gewalt-an-Frauen