Das Gleichstellungsjahr 2020 der Bundesregierung
Auf ihrer ersten Pressekonferenz im Jahr 2020 rief Bundesministerin Dr. Franziska Giffey das „Gleichstellungsjahr“ aus und kündigte verschiedene gleichstellungspolitische Vorhaben der Bundesregierung an (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gleichstellungsjahr-2020–partnerschaftlich-fuer-gerechte-chancen-von-frauen-und-maennern-/144542), die auch Bestandteil des Koalitionsvertrages sind (KOAV, S. 23 ff.). Darunter waren die Einrichtung eines nationalen Gleichstellungsinstitutes, die Verabschiedung einer Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung inklusive Aktionsplan zur Umsetzung sowie die EU-Ratspräsidentschaft ab Sommer 2020, die man dafür nutzen wolle, gleichstellungspolitische Impulse auf europäischer Ebene zu setzen und „in Deutschland und in Europa die Frauenrechte und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein Stück voranzubringen.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gleichstellungsjahr-2020–partnerschaftlich-fuer-gerechte-chancen-von-frauen-und-maennern-/144542). Für das Gleichstellungsinstitut sind im aktuellen Haushalt beispielsweise schon Mittel eingestellt, konkrete Inhalte, Maßnahmen oder Zeitplan der jeweiligen Vorhaben sind bisher jedoch nicht bekannt
Kleine Anfrage (Drucksache 19/17887, vom 13.03.2020)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Errichtung eines Gleichstellungsinstitutes?
2. Wofür werden die im Bundeshaushaltsgesetz 2020 eingeplanten Mittel in Höhe von 1 Million Euro für die Errichtung eines Gleichstellungsinstitutes eingesetzt?
3. Auf welche konzeptionelle und rechtliche Grundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Errichtung eines Gleichstellungsinstitutes?
4. Wann und von wem wurden welche vorbereitenden Maßnahmen wie beispielsweise Studien, Analysen usw. für die Errichtung eines Gleichstellungsinstitutes getroffen?
5. Welche Akteure und Organisationen waren dabei in welcher Form und in welchem Umfang eingebunden?
6. Welche Ergebnisse lieferten die vorbereitenden Maßnahmen für die (weitere) inhaltlich-konzeptionelle und zeitliche Planung für die Errichtung eines Gleichstellungsinstitutes?
7. Welche konkreten Vorhaben möchte die Bundesregierung in Bezug auf das Gleichstellungsinstitut und seine Arbeit in 2020 und 2021 umsetzten und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
8. Welche konkreten Ziele soll das Gleichstellungsinstitut verfolgen?
9. Wo soll das Gleichstellungsinstitut örtlich und institutionell angesiedelt sein?
10. Welche Art der Förderung erhält das Gleichstellungsinstitut über das Jahr 2020 hinaus und in welcher Höhe?
11. Zu welchen Themen soll das Institut forschen und arbeiten und welche Schwerpunkte setzt es dabei?
12. Mit welchen Verfahren werden die Themen und Projekte, zu denen das Gleichstellungsinstitut arbeiten soll, identifiziert und festgelegt?
13. Was konkret meinte Bundesministerin Giffey mit der Aussage während der Pressekonferenz, sie stelle sich das Gleichstellungsinstitut als “kleines feines Institut“ vor (http://www.zwd.info/giffey-will-maennerfoerderung-als-beitrag-zu-ihrer-gleichstellungsstrategie.html)?
14. Welcher Stellenumfang ist nach aktuellem Stand der Planungen für das Gleichstellungsinstitut kurz-, mittel- und langfristig vorgesehen? (bitte aufschlüsseln nach Position, Qualifikation und Besoldung/Gehalt)
15. Wann ist mit den ersten Ausschreibungen zu rechnen?
16. Welche “strukturelle[n] Hemmnisse“ für Gleichstellung möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag (Zeilen 939,940) abbauen (bitte aufschlüsseln nach kurz- mittel- und langfristigen Zielen)?
17. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung und Verabschiedung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, die für das laufende Jahr angekündigt wurde (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gleichstellungsjahr-2020–partnerschaftlich-fuer-gerechte-chancen-von-frauen-und-maennern-/144542) (bitte nach „Meilensteinen“ und Monaten angeben)?
18. Welche Ressorts sind in welcher Form und in welchem Umfang in die Erarbeitung einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie sowie in den Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung eingebunden?
19. Sieht der Aktionsplan für Gleichstellung eine regelmäßige Evaluation zu den Umsetzungsfortschritten der Gleichstellungsstrategie vor?
20. Wird die Gleichstellungsstrategie einen verbindlich-verpflichtenden Charakter haben und wenn ja, wie und durch wen wird die Beachtung und Umsetzung sichergestellt? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen).
21. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie für einzelne Ressort und Themen- bzw. Politikfelder?
Hier sind die Originalschriftstücke zum Download