Antrag “Strafbarkeit von in der Öffentlichkeit heimlich gefertigten Bildaufnahmen der Intimsphäre – Sogenanntes Upskirting”
Beim sog. „Upskirting“ kommt es zu einer massiven Verletzung des höchstpersönlichen Lebens-bereichs der ganz überwiegend weiblichen Opfer. Nachdem unser Antrag die Bundesregierung aufforderte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das unbefugte gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person unter Strafe stellt, wurde das neue Gesetz am 2.7.2020 beschlossen.
Antrag (Drucksache 19/11113, vom 25.06.2019)
Hier sind die Orginalschriftstücke zum Download: