Landkreis. FDP-Bundestagsabgeordnete und Agrarausschussmitglied Nicole Bauer informierte sich kürzlich beim kommissarischen Präsidenten des Bayerischen Jagdverbands, Thomas Schreder und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Reddemann über Wildbretvermarktung und die Anliegen der Jäger hinsichtlich der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes.
Schreder unterstrich die Notwendigkeit der Regionalvermarktung und den hohen Wert des heimischen Wildbrets und rechnete vor, welch hohe Investitionssummen auf Jäger, die ihr Wildbret selbst vermarkten wollen, durch das EU-Hygienerecht zukämen: zwischen 15.000 und 20.000 € könne ein fachgerecht gebauter Zerwirkraum kosten. Da von den Wildbrethändlern und anderen staatlichen Direktvermarktern ein erheblicher Preisdruck herrsche, rate er den Jägern trotz der Investitionen dazu, ihr Fleisch selbst zu verkaufen: „Als BJV unterstützen wir das Thema, indem wir beispielsweise über die Landesjagdschule Fortbildungen anbieten und in den zur Verfügung stehenden Medien für heimisches Wildbret werben.“ An die Abgeordnete richtete Schreder die Forderung, die Jäger bei der Verarbeitung ihres hochwertigen Fleischerzeugnisses zu unterstützen: „Der Staat kann den Jägern bei den Kosten der amtlichen Fleischbeschau entgegenkommen, oder Imagekampagnen fördern.“
Hinsichtlich Wildbrethygiene und Zertifizierung meinte Bauer, dass sie die pragmatische Regelung der Österreicher bevorzuge: solange das Fleisch innerhalb des Landes bleibe – was bei Wildbret der Fall sei – müsse es möglich sein, es ohne bürokratische EU-Zulassungen zu vermarkten. Auch die Extra-Zertifizierungen von Metzgern für Wildbret, ob aus Gatter oder freier Wildbahn, sieht sie kritisch: „Das ist Geldschneiderei der Behörden, sonst gar nichts.“ Dabei könne es doch ein Weg für Jäger sein, ihr Wild beim Metzger zerwirken und vermarkten zu lassen oder es zurück zu nehmen und selbst zu verkaufen: regionaleres Fleisch gebe es kaum. Reddemann hakte hier ein: es gebe einen Haftungsübergang im Hygienerecht, der für die Jäger problematisch sei. Da müsse erst eine pragmatische Lösung seitens der Politik gefunden werden. Was der regionalen Vermarktung extrem im Wege stehe, seien negative Aussagen zum Wildbret. Vom Wildbret werde regelrecht abgeraten, nur weil lokal begrenzt erhöhte Caesiumwerte gemessen würden: „Unsere Jäger“, so Reddemann, „lassen das Wildbret in 125 begutachteten und zertifizierten Messstellen auf die radioaktive Belastung hin untersuchen, bevor sie es verkaufen.“ Eine Mär werde obendrein über eine gesundheitsgefährdende „Bleiverpestung“ durch das Fleisch erzählt. Tatsächlich habe eine Studie ergeben, dass selbst Vielverzehrer keine ökotoxikologisch bedeutenden Mengen konsumierten.
Wegen Novelle des Bundesjagdgesetzes appellierte Reddemann an Bauer, sich für eine Änderung desjenigen Paragraphen einzusetzen, der künftig einen Mindestabschussplan für Rehwild vorsehe: „Wir fordern eine Länderöffnungsklausel, denn Bayern kann die Abschussplanung nach derzeit gültigen Verfahren unter Warung der Sozial- und Altersstruktur der Wildpopulationen selbst vornehmen.“ Die Mehrheit der Jäger habe sich im Laufe der Zeit an das bayerische Vorgehen – einer auf dem „Verbissgutachten“ basierenden Planung – eingestellt. Eine Öffnung der Abschusspläne des Rehwildbestandes nach oben hin dagegen sei mit den Hegezielen mitnichten vereinbar, da sich die bayerischen Jäger als Schützer des Wildes verständen, nicht als dessen Bekämpfer.
Daher fordert der Bayerische Jagdverband die Aufnahme folgender Regelung in das Bundesjagdgesetz: „Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als Teil des natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer Vielfalt zu bewahren.“